Bewerbungsablauf
1. Online Bewerbung
Um bei uns studieren zu können, müssen Sie einen Bewerbungsantrag stellen. Diesen stellen Sie im Online-Bewerbungsportal der Hochschule Reutlingen. Füllen Sie den Bewerbungsantrag aus und geben diesen online ab. Ein postalischer Versand ist nicht erforderlich. Erst bei der Immatrikulation (Einschreibung) ist es erforderlich, dass Sie die benötigten Unterlagen postalisch an uns senden.
Die Fakultät Textil & Design hat beschlossen, ab dem Wintersemester 2020/21 die Zulassungsbeschränkungen aufzuheben. D.h. jeder Bewerber für den Studiengang „Textiltechnologie – Textilmanagement“, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält auch einen Studienplatz. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bekommen Sie die Zulassungsbescheide zugestellt.
Online-BewerbungDurch Klicken auf Online-Bewerbung gelangen Sie in das HISinOne Portal und folgen dort den Schritt-für-Schritt-Anweisungen.
Die Bewerbungsphase für die Bachelorstudiengänge ist im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 20.08.2020 möglich. Weitere Informationen im Zusammenhang mit DoSV finden Sie auch unter hochschulstart.de.
Internationale Studienbewerber müssen eine relevante Deutschprüfung abgelegt haben und sich über die Hochschulzulassungsvoraussetzungen im Zulassungsamt der Hochschule Reutlingen informieren. Neu hinzu kommen die Studiengebühren für internationale Studienbewerber, die hier einen Abschluss machen wollen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Ihren Status bei der zentralen Studienberatung der Hochschule Reutlingen unter: Zentrale.Studienberatung@ reutlingen-university.de
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Email bzw. schriftliche Benachrichtigung der Verwaltung über den Stand Ihrer Bewerbung. Sie erhalten eine Bewerbernummer und können sich damit über den Stand Ihrer Bewerbung informieren. Jeder Bewerber für den Studiengang „Textiltechnologie – Textilmanagement“, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält auch einen Studienplatz. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide zugestellt.
Ein Hochschulzugang für ist gemäß § 59 Landeshochschulgesetz möglich. Es wird dabei zwischen Beruflich Qualifizierten mit einer Fortbildung (Meister oder äquivalent) und Beruflich Qualifizierten ohne Fortbildung unterschieden. Letztere müssen an einer Eignungsprüfung teilnehmen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Ihren Status bei der zentralen Studienberatung der Hochschule Reutlingen unter: Zentrale.Studienberatung@ reutlingen-university.de
Kontakt und Information
Renate Schelhorn-Länge
Sekretariat
Gebäude 20
Raum 102Tel. +49 0 7121 271 8001
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